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Höhe Mietkaution
Frage von Jürgen:
Ich bin auf der Suche nach meiner ersten eigenen Wohnung und
überall lese ich was über Mietkaution.
Weiß jemand etwas zu der Höhe der Mietkaution zu
sagen?
Antworten auf die Frage zum Thema Höhe Mietkaution
Antwort von Sascha:
Also die Höhe der Mietkaution beträgt meistens drei
kalte Monatsraten.. Doch man sollte einiges beachten. Zunächst
ist sie frei zu verhandeln, also kein festgelegter Betrag.
Außerdem fällt sie auch nur dann an, wenn diese im
Mietvertrag vermerkt steht. Dort ist dann auch die Höhe
ausgewiesen. Steht dort nichts von Kaution, sollte man sich schlau
machen, ob diese überhaupt bei dem betreffenden Vermieter
anfällt.
Antwort von Gisela:
Die Höhe Mietkaution ist
abhängig von der jeweiligen Miete. Mehr als drei gleiche
Monatsraten darf sie allerdings nicht überschreiten. Es sind
auch nur Kaltmieten zu hinterlegen. Doch unbedingt erforderlich ist
eine Kaution nur, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Ansonsten
sollte man sich danach erkundigen, vor allem über die
Höhe.
Antwort von Markus:
Da bei jedem Objekt die Miete unterschiedlich ist, fallen
dementsprechend auch unterschiedliche Kautionsbeträge an. Die
Höhe ist kein Fix Betrag. Allerdings dürfen drei
gleiche Monatsraten nicht überschritten werden und auch nur
Kaltmieten. Sofern im Mietvertrag nichts geregelt ist, sollte man evtl.
nachfragen.
Antwort von Anke:
Mietkaution ist immer so ein Thema beim Umzug. Die Höhe der
Mietkaution ist immer unterschiedlich, da ja auch die
Mietbeträge nicht überall gleich sind. Allgemein kann
man aber über die Höhe sagen, es darf sich nur um
drei gleichbleibende Raten handeln. Überschritten werden darf
dieser Zeitabschnitt nicht.
Antwort von Mike:
Wer umzieht, sollte sich u.a. auch über die
Höhe der Mietkaution informieren, sofern diese
überhaupt anfällt. Denn zwingend erforderlich ist sie
nur, wenn sie samt Höhe im Mietvertrag verzeichnet steht.
Gesetzlich geregelt ist nur, das es sich bei der Höhe um drei
gleiche Monatsraten handelt und zwar Kaltmieten. Je nachdem wie hoch
die Miete ist, kann man die Kaution selbst ausrechnen. Die
entsprechenden Textstellen sind im BGB zu finden.
Antwort von Sebi:
Das sind zum Teil aber komische Antworten... natürlich ist die
Kaution im Mietvertrag geregelt - ein Vermieter wird in der Regel aber
nicht auf die Mietkaution verzichten! Der Vermieter will sich ja vor
Schäden an seiner Wohnung schützen. Ich hab zumindest
noch keinen Vermieter gesehen der auf eine Mietkaution verzichtet...
Die Höhe ist verhandelbar, 3 Monatskaltmieten sind jedoch das
gesetzliche Maximum.
Zur Hinterlegung der Kaution hast Du folgende Möglichkeiten:
1. Du zahlst den Komplettbetrag auf einmal an Deinen Vermieter
2. Du zahlst die Kaution in den ersten 3 Monaten nach Einzug in jeweils
3 gleichen Raten an Deinen Vermieter.
3. vorausgesetzt Dein Vermieter akzeptiert eine Bürgschaft
kannst Du die Kaution auch in Form einer Mietbürgschaft
hinterlegen. Das macht Sinn, wenn Du das Geld für die
Mietkaution nicht aufbringen kannst oder anders investieren willst.
Genauere Infos bekommst Du dazu am besten bei deiner Bank, dem
deutschen Mietkautionsbund, oder bei Google :P
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